Was ist Logopädie genau?

Logopädie ist die medizinisch-therapeutische Fachdisziplin, die sich um Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörbeeinträchtigungen kümmert.
Egal, in welchem Alter diese auftreten.
In den Bereich der Logopädie fallen sowohl die Diagnose als auch die Therapie der Störungen.

Gründe für eine logopädische Therapie im Kindesalter sind meistens

Artikulationsstörungen (Dyslalien)
Auslassen oder Ersetzen bestimmter Laute (phonologische Störungen)
myofunktionelle Störungen (Muskelungleichgewicht)
Redefluss-Störungen wie Stottern oder Poltern
Verzögerung der Sprachentwicklung (auch bei Zweisprachigkeit)

Bei Erwachsenen sind die Gründe häufig

Sprachstörungen nach einem Schlaganfall oder aufgrund eines Unfalls (Aphasie)
gestörte Artikulationsbewegungen durch Erkrankungen wie Parkinson, Multiple Sklerose oder nach einem Schlaganfall (Dysathrie)
gestörte Planung der Artikulationsbewegungen (Sprechapraxie)
falsche Sprechtechniken bei Sprechberufen

Aufgabe der Logopädie ist es, diese Störungen durch gezielte therapeutische Übungen zu beseitigen, zu bessern oder zu kompensieren.
Dazu gibt es ein breites Spektrum an unterschiedlichen Therapieansätzen.

Sprach-, Sprech- und Stimmprobleme sollten Sie behandeln lassen

Bei Problemen beim Sprechen, mit der Stimme oder bei der Sprachentwicklung Ihres Kindes sollten Sie immer abklären lassen, ob diese behandlungsbedürftig sind. Denn je früher mit einer Therapie begonnen wird, umso besser ist in der Regel das Ergebnis, das ich erzielen kann.

Ihr Arzt – ob Kinderarzt, HNO, Neurologe oder Phoniater – wird Ihnen bei Bedarf ein Rezept über eine logopädische Therapie ausschreiben.

Beim Therapiestart zu beachten

Wenn Sie eine logopädische Behandlung für sich oder Ihr Kind planen, sollten Sie sich zunächst von einem Arzt (z.B. HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe) eine entsprechende Verordnung besorgen.

Hierbei ist darauf zu achten, dass der erste Behandlungstermin, den Sie mit mir (vor oder nach der ärztlichen Verordnung) vereinbart haben, innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung stattfindet.

Alle weiteren logopädischen Behandlungstermine dürfen ebenfalls nicht mehr als 14 Tage auseinanderliegen.

Wird nicht ein „begründeter Ausnahmefall“, wie z.B. die Krankheit des Patienten, nachgewiesen, verliert die alte Verordnung nach der mehr als 14 tägigen Unterbrechung ihre Gültigkeit und es ist eine neue Verordnung erforderlich. Ist eine längere Unterbrechung zu befürchten, sollten Sie sich mit mir und dem verordnenden Arzt rechtzeitig in Verbindung setzen, um das Nötige zu veranlassen.

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